Sicherheitskennzeichnungen

Richtig kennzeichnen

Das müssen Sie beachten

Anpassung der deutschen Sicherheitskennzeichnung an internationale Standards

Im Rahmen einer immer stärker voranschreitenden Globalisierung und dem damit verbundenen länderübergreifenden Einsatz von Arbeitspersonal, wurde die bestehende Sicherheitskennzeichnung in Deutschland an den internationalen Standard ISO 7010 angepasst. Durch eindeutige Symbole soll die Sicherheit für das Personal unabhängig von Sprache und Kultur erhöht werden, indem Symbole einheitlich und leicht verständlich sind.

Die ISO 7010 wurde 2009 bereits als DIN EN ISO 7010 in das deutsche Regelwerk übernommen. Auch die ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung wurde im Jahr 2013 angepasst und beinhaltet nun die Piktogramme nach der internationalen Norm. Zusätzlich wurden hierzulande ausgewählte Zeichen aus der Vorgängernorm DIN 4844-2 übernommen bzw. beibehalten.

Was hat sich geändert?

Einige Piktogramme sind verändert worden. So ist z.B. bei allen Brandschutzzeichen eine stilisierte Flamme als wiederkehrendes Symbol zu sehen.

Das Rettungszeichen „Arzt“ nach DIN 4844-2 beispielsweise, zeigte bisher ein Äskulapsymbol mit der um einen Stab gewundenen Schlange. Da im asiatischen Raum hinter diesem Zeichen kein Arzt vermutet werden würde (hier steht die Schlange für Bosheit), wurde dieses Zeichen nun angepasst. Eine Person mit Stethoskop soll nun auf medizinische Hilfe verweisen. Für eine bessere Eindeutigkeit wurden textbasierende Sicherheitshinweise weggelassen und durch Symbole ersetzt.

BGV A8 oder ISO 7010: Muss die Sicherheitskennzeichnung nun umgestellt werden?

Mit dem Erscheinen der neuen ASR A1.3 stellt sich für viele Betreiber die Frage, ob ihre Sicherheitskennzeichnung und ihre Brandschutzpläne nun angepasst werden müssen.

Die Arbeitstättenrichtlinie ASR A1.3 enthält praktische Handlungshinweise für den Betreiber bzw. Unternehmer zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung, welche wiederum für ihn verbindlich gilt. Wenn er die Maßnahmen und Hinweise der ASR A1.3 befolgt, kann er die Vermutungswirkung (Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung) für sich beanspruchen und ist so auf der richtigen Seite. Alternativ muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die alten Sicherheitskennzeichen weiterhin verwendet werden können bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen um dasselbe Schutzziel zu erreichen. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei den Verantwortlichen selbst.

Vermeiden Sie aber in jedem Falle eine Vermischung der Kennzeichen. Denken Sie daran, auch die DIN 23601 für Flucht- und Rettungspläne hat die internationalen Piktogramme übernommen. Symbole von Schildern und Plänen müssen identisch sein, damit sie schnell wiedererkannt werden.

Neuer Schilderkatalog: Sicherheitskennzeichnung

In unserem Schildersortiment finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Brandschutz- und Rettungswegschildern in unterschiedlichen Größen, Materialien und Qualitäten. Ob selbstklebenende Aluminium-, Kunststoff- oder Folienschilder in unterschiedlichen Leuchdichten für erhöhtet Sichtbarkeit bei Stromausfall oder Verrauchung finden Sie in unserem aktuellen Katalog.

„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.“ 

Die Arbeitsstättenrichtlinie, welche die Gestaltung der Sicherheitskennzeichen regelt. Sie macht allerdings keine Aussagen, ob ein Sicherheitszeichen zu verwenden ist. Dies ist Gegenstand einer Gefährdungsbeurteilung. Generell hat der Arbeitgeber eine Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass von ihr keine Gefährdungen für die Sicherheit ausgehen. Im Zweifel ist die Verwendung von Sicherheitskennzeichen empfehlenswert.

Die im Jahre 2007 erschienene ASR A1.3 enthielt Rettungszeichen nach der internationalen Norm ISO 6309 und Sicherheitszeichen nach DIN 4844-2. Sie wurde durch die überarbeitete ASR A 1.3 im April 2013 abgelöst. Erstmalig wurden die Zeichen der internationalen ISO 7010 übernommen. Einige Zeichen der DIN 4844-2 gelten weiterhin.

Eine weitere Änderung der ASR A1.3 war die Anpassung des Flucht- und Rettungswegplans an die DIN ISO 23601, welche ebenfalls die neuen Sicherheitszeichen der ISO 7010 enthält.

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 verweist unter Punkt 7 `Kennzeichnung` Absatz 1 darauf, dass die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen entsprechend der ASR A1.3 erfolgen muss.

 Die ASR A3.4 definiert, wann eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsysteme in Arbeitsstätten erforderlich sein kann. Des Weiteren macht sie u.a. Aussagen zu langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen.

Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGV A8 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie wurde mit der Aktualisierung der ASR A1.3 in 2013 außer Kraft gesetzt, da die Kennzeichnung der neuen ASR A1.3 2013 hinreichend gekennzeichnet sei.

Diese Information dient der Orientierung und ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung und Beratung durch den Brandschutzexperten. Alle in dieser Seite enthaltenen Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Sie können dennoch ausdrücklich nur ohne jede Gewähr zur Verfügung gestellt werden. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

PFAS-Regulierung in
Schaumlöschmitteln.