Wir sind

Reach ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe. Die verbindliche EU-Verordnung wurde erlassen, um einen hohen Schutz für Mensch und Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, sicherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zu gewährleisten. 

Nach dem Reach-Grundsatz übernehmen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für Ihre Chemikalien und müssen sicherstellen, dass die hergestellten und in Verkehr gebrachten Chemikalien sicher verwendet werden.

Wir bei Jockel machen keine halben Sachen.

Deshalb sind wir auch zu 100 % REACH-Konform.

1. Was bedeutet REACH überhaupt?

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, in der Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen erfasst und bewertet werden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die zuständige Regulierungsbehörde. Vielen Unternehmen ist das Thema REACH nur unzureichend bekannt, obwohl es eines der schärfsten Chemiegesetze in EUROPA mit strengen Strafen ist.

2. Für wen gilt die REACH-Verordnung?

Hauptsächlich für Inverkehrbringer, die Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder in die EU importieren. Darüber hinaus sind aber auch die sog. „nachgeschalteten Anwender“ betroffen; letztlich also jeder, der in der Lieferkette mit diesen Stoffen umgeht.

Ausgehend vom Hersteller oder Importeur über Weiterverarbeiter und Zwischenhändler bis hin zum endgültigen Verkäufer müssen innerhalb der Lieferkette für alle chemischen Stoffe sämtliche Informationen weitergegeben werden, die notwendig sind, um eine sichere Verwendung des Stoffes zu gewährleisten. Jeder ist somit verpflichtet eine nachweisbare Dokumentation sicherzustellen.

3. Um welche Stoffe geht es?

Welche Stoffe registriert werden müssen bzw. welche nicht, können Sie auf der ECHA-Homepage herausfinden. Dort gibt es eine Liste aller bereits registrierten Stoffe als ersten Hinweis darauf, ob auch Ihr Stoff zu registrieren ist.

Weiterhin müssen Sie in drei Schritten prüfen,
– ob Ihr Stoff,
– dessen Verwendung,
– oder der Stoff aufgrund seiner Herkunft bzw. Vorgeschichte von einer Registrierung ausgenommen ist.

Wichtig für den Bereich Brandschutz / Löschmittel (z. B. PFAS-Stoffe):

PFAS sind fluorhaltige Substanzen, werden weltweit eingesetzt und können in Alltagsprodukten als auch in fluorhaltigen Löschmitteln vorkommen – für einige Stoffe aus der PFAS-Gruppe gibt es bereits Verbote. Seit einigen Jahren existiert bereits ein Verbot für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). Mit der Aufnahme von Perfluoroctansäure (PFOA), als auch ihrer Salze und Vorläuferverbindungen in die REACH-Verordnung, ergeben sich neue Beschränkungen und Verbote. Beispielsweise darf seit dem 4. Juli 2020 nach PFOS nun auch PFOA weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden.

Wir gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit sämtliche Stoffe der PFAS-Gruppe (über 4.000) verboten werden.

4. Wer hilft bei der Umsetzung?

Als nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin direkter Ansprechpartner bei REACH und dem Chemikalienrecht im Allgemeinen.

Zu unterschiedlichen REACH-Themen bietet der Helpdesk ausführliche Info-Broschüren an. Kostenlos können diese bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Auch der BDI bietet Hilfestellungen an. Und natürlich können Sie jederzeit auch gerne mit uns Kontakt zu der Thematik REACH aufnehmen.

5. REACH bei Jockel

Bei Jockel können Sie zu 100 % sicher sein, dass

  • alle eingesetzten Löschmittel von renommierten deutschen oder europäischen Lieferanten stammen,
  • alle von Jockel eingesetzten Stoffe gemäß REACH, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 identifiziert und registriert sind,
  • sämtliche Beschaffungen bei Jockel stets genaustens überprüft werden,
  • wir unseren Verpflichtungen gemäß REACH, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 immer nachkommen,
  • wir eine lückenlose Dokumentation unserer Lieferkette sowie aller Lieferinhalte nachweisen können.

So sind Sie als Jockel-Kunde immer auf der (rechts)sicheren Seite!

PFAS-Regulierung in
Schaumlöschmitteln.