Die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462
Ein tieferer Einblick.

Die Europäische Kommission hat die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die ab 2026 wesentliche Einschränkungen für den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen mit sich bringt. Dies betrifft spezifische Anwendungen, während eine allgemeine PFAS-Regulierung, die tragbare Feuerlöscher einschließt, bereits geplant ist. Der Handlungsdruck ist jetzt größer denn je – die Zeit für den Wechsel auf fluorfrei Alternativen ist gekommen.

PFHxA-Verordnung 2024: Neue Beschränkungen ab 2026.

Ab dem 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte überschreiten:

•25 ppb für PFHxA und deren Salze

•1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe

Zu den betroffenen Anwendungen gehören Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke, öffentliche Feuerwehren und ab 2029 auch die Zivilluftfahrt.

Allgemeine PFAS-Beschränkung in Planung.

Zusätzlich zur PFHxA-Verordnung ist eine umfassende PFAS-Regulierung in Vorbereitung, die auch tragbare Feuerlöscher betreffen wird. Dies zeigt deutlich, dass ein  Wechsel auf PFAS-freie Alternativen notwendig ist.

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Die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462: Ein tieferer Einblick.

Nachdem wir im obigen Abschnitt die wichtigsten Punkte der neuen PFHxA-Verordnung beleuchtet haben, möchten wir Ihnen nun detaillierte Informationen zu den Bereichen der Verordnung bieten, die nicht Feuerlöschschäume betreffen.

1. Hintergrund der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/2462 wurde erlassen, um die Risiken durch Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe einzudämmen. Diese Stoffe sind in vielen Produkten und Industrien zu finden und stellen aufgrund ihrer hohen Persistenz und Mobilität in der Umwelt ein erhebliches Risiko dar. Insbesondere in Textilien, Leder und Lebensmittelverpackungen kommen sie häufig zum Einsatz.

2. Betroffene Anwendungen und Materialien

Neben den Einschränkungen für Feuerlöschschäume definiert die Verordnung strenge Grenzwerte für PFHxA und verwandte Stoffe in den folgenden Produkten:

Textilien und Leder: Insbesondere Kleidung, Schuhe, Pelze, Häute und damit zusammenhängendes Zubehör sind betroffen. Diese Stoffe dürfen ab Oktober 2026 in einer Konzentration von mehr als 25 ppb (PFHxA und deren Salze) oder 1000 ppb (PFHxA-verwandte Stoffe) nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Papier und Karton: Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen, wie Verpackungen und Kartonagen, müssen ebenfalls die neuen Grenzwerte einhalten.

Kosmetische Mittel: Produkte, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fallen, dürfen PFHxA und verwandte Stoffe nicht mehr in höheren Konzentrationen enthalten.

3. Ausnahmen und Übergangsfristen

Die Verordnung sieht Ausnahmen für bestimmte Produkte und Anwendungen vor, bei denen derzeit keine Alternativen verfügbar sind. Beispiele hierfür sind:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Für PSA, die nach der Verordnung (EU) 2016/425 in Risikokategorie III fallen, gelten spezifische Ausnahmen. Diese Ausrüstung muss besondere Anforderungen an den Schutz der Nutzer erfüllen und ist daher von den Grenzwerten ausgenommen.

Medizinische Produkte: Produkte, die unter die Verordnungen (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) und (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika) fallen, sind ebenfalls ausgenommen, da hier die Sicherheit und Funktionalität Vorrang haben.

Für die meisten betroffenen Produkte gibt es einen Übergangszeitraum, der den Unternehmen Zeit gibt, ihre Produktion und Beschaffung anzupassen:

Bekleidung und Zubehör: Für Textilien, Leder und Schuhe gilt ein Übergangszeitraum bis Oktober 2027.

Andere Textilien: Für Textilien, die nicht für Kleidung oder Accessoires verwendet werden, wie Teppiche, Vorhänge und Polstermaterialien, gilt ein Übergangszeitraum bis Oktober 2027 bzw. 2029, je nach spezifischer Anwendung.

4. Auswirkungen auf die betroffenen Industrien

Diese Verordnung wird erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Branchen haben, insbesondere auf die Textil-, Leder- und Verpackungsindustrie. Unternehmen, die PFHxA oder verwandte Stoffe verwenden, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Das bedeutet nicht nur die Umstellung der Produktion auf alternative Stoffe, sondern auch eine mögliche Neubewertung der Lieferketten und Beschaffungsprozesse.

Die Verfügbarkeit von Alternativen wird eine Schlüsselrolle spielen, insbesondere in der Textilindustrie, wo wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften bisher oft durch PFHxA erreicht wurden. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Alternativen entwickelt und getestet werden müssen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

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