08.04.2024-09.04.2024
26.08.2024-27.08.2024
Die ASR A 2.2 konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Wird die ASR A 2.2 umgesetzt, kann der Betreiber die Vermutungswirkung für sich geltend machen und davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.
Der Bedarf an Feuerlöschern und an weiteren Brandschutzmaßnahmen richtet sich nach der betrieblichen Brandgefährdung. Diese wird innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung und der ASR A 2.2 ermittelt. Die ASR A 2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist daher wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den betrieblichen Brandschutz.
Ohne die nötige Fachkunde wird die Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitgeber bzw. den Betreiber zur unüberwindbaren Aufgabe. Mit unserem 2-tägigen Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie Ihren Kunden hierbei umfassend beraten können, und Sie erfahren, was Sie bei der Erstellung einer solchen Beurteilung für Ihren Kunden beachten müssen.
2 Tage, jeweils von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Lehrgangsbescheinigung
Remscheid
Mitarbeiter von Brandschutzfachfirmen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzmanager. Willkommen sind auch Teilnehmer ohne u. g. Voraussetzungen, welche Ihr Wissensspektrum erweitern möchten, auch wenn sie nicht beabsichtigen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Generell kann das Seminar jede/r Interessierte besuchen.
Um eine Gefährdungsbeurteilung kompetent umsetzen zu können, sollten die Teilnehmer über folgende Voraussetzungen verfügen: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten/ Brandschutzmanager mit mehrjähriger Berufserfahrung und/oder Mitarbeiter einer Brandschutzfachfirma mit entsprechenden Sachkundeausbildungen in relevanten Gewerken und mehrjähriger Berufserfahrung.