Kompetenztraining Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

529,00 €

(zzgl. MwSt.), p. P. inkl. Mittagessen, Getränken und Unterlagen

Termine

08.04.2024-09.04.2024

26.08.2024-27.08.2024

Die ASR A 2.2 konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Wird die ASR A 2.2 umgesetzt, kann der Betreiber die Vermutungswirkung für sich geltend machen und davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.

Der Bedarf an Feuerlöschern und an weiteren Brandschutzmaßnahmen richtet sich nach der betrieblichen Brandgefährdung. Diese wird innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung und der ASR A 2.2 ermittelt. Die ASR A 2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist daher wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den betrieblichen Brandschutz.

Ohne die nötige Fachkunde wird die Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitgeber bzw. den Betreiber zur unüberwindbaren Aufgabe. Mit unserem 2-tägigen Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie Ihren Kunden hierbei umfassend beraten können, und Sie erfahren, was Sie bei der Erstellung einer solchen Beurteilung für Ihren Kunden beachten müssen.

Dauer

2 Tage,  jeweils von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Abschluss

Lehrgangsbescheinigung

Ort

Remscheid

Ihr Nutzen

  • Erweitern Sie Ihr Geschäft mit weiteren Dienstleistungen und werden Sie zum kompetenten Berater Ihres Kunden
  • Individuelles Lernen durch begrenzte Teilnehmerzahl
  • Sie absolvieren einen Lehrgang in einem ISO-zertifizierten Unternehmen

Zielgruppe

Mitarbeiter von Brandschutzfachfirmen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzmanager. Willkommen sind auch Teilnehmer ohne u. g. Voraussetzungen, welche Ihr Wissensspektrum erweitern möchten, auch wenn sie nicht beabsichtigen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Generell kann das Seminar jede/r Interessierte besuchen.

Voraussetzung

Um eine Gefährdungsbeurteilung kompetent umsetzen zu können, sollten die Teilnehmer über folgende Voraussetzungen verfügen: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten/ Brandschutzmanager mit mehrjähriger Berufserfahrung und/oder Mitarbeiter einer Brandschutzfachfirma mit entsprechenden Sachkundeausbildungen in relevanten Gewerken und mehrjähriger Berufserfahrung.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
  • Anforderungen der TRBS 400/800
  • Anwendung und Umsetzung der ASRA 2.2
  • Brandschutz aus Sicht der Versicherung
  • Checklisten für die praktische Anwendung

PFAS-Regulierung in
Schaumlöschmitteln.