29.02.2024
Jahresunterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 1
Gemäß § 12 ArbSchG, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die Pflicht, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, regelmäßig zu unterweisen.
Dies gilt auch für Elektrofachkräfte, welche aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Mit einer entsprechenden Unterweisung können Unfälle auf ein Minimum reduziert werden.
Der Richtwert für diese Unterweisung ist jährlich. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.
1 Tag, von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Teilnahmebescheinigung
BZI Remscheid, Wüstenhagener Str. 18–26
Elektrofachkräfte oder Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.