08.01.2024 (Ausgebucht)
04.03.2024
06.05.2024
08.07.2024
30.09.2024
02.12.2024
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer Fassung vom 01.06.2015 umfasst erstmalig die Anforderungen an die befähigte Person. Diese waren zuvor in der technischen Regel TRBS 1203 geregelt. Mit der Aufnahme dieser Anforderungen in die Betriebssicherheitsverordnung werden sie damit rechtsverbindlich. Aus diesem Grund muss die befähigte Person isoliert ausgebildet werden. Terminlich liegt die Schulung so, dass Sie diese mit dem Lehrgang „Sachkunde fahrbare Geräte“ verbinden können.
Die befähigte Person nach BetrSichV § 2 (6) in Verbindung mit dem für den Bereich Feuerlöscher anzuwendenden Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 prüft Druckbehälter und deren drucktragende Ausrüstungsteile auf ihre Betriebssicherheit, um Druckgefährdungen zu vermeiden.
Sachkundige für tragbare Feuerlöscher mit entsprechendem Nachweis.
Gem. BetrSichV muss eine mindestens 1-jährige Tätigkeit im Bereich der Wartung von tragbaren Feuerlöschern vorliegen. Demzufolge kann die Ausbildung zur befähigten Person frühestens 9 Monate nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Sachkundigen erfolgen.
2 Tage, jeweils von 09:00 h bis ca. 16:00 h
Remscheid, Schulungsraum 1
449,00 € Sparpreis (zzgl. MwSt.), p. P.
inkl. Mittagessen, Getränken und Unterlagen
08.01.2024 + 09.01.2024
04.03.2024 + 05.03.2024
06.05.2024 + 07.05.2024
08.07.2024 + 09.07.2024
30.09.2024 + 01.10.2024
02.12.2024 + 03.12.2024