Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

749,00 €

(zzgl. MwSt.), p. P. inkl. Mittagessen, Getränken und Unterlagen

Termine

Teil 1:

13.02.-16.02.2024

11.06.-14.06.2024

05.11.-08.11.2024

Teil 2:

20.02.-23.02.2024 Ausgebucht

18.06.-21.06.2024

12.11.-15.11.2024

 

 

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die VdS Schadenverhütung GmbH sowie der Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD) haben gemeinsam die Richtlinien zu Ausbildung und Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten überarbeitet.

Die bundeseinheitlichen Richtlinien sind wortgleich veröffentlicht als DGUV Information 205-003, vfdb 12-09-01:2014- 08(03) sowie VdS 3111.

Die bisherigen Richtlinien BGI/GUV-I 847, vfdb 12-09/01:2009-03 und VdS 3111 sind damit hinfällig.

Der Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Fragen des Brandschutzes unterstützen und beraten soll. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§3ArbSchG, §618 Abs.1BGB, §62 Abs.1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person, den Brandschutzbeauftragten, delegieren.

Das Aufgabenspektrum des Brandschutzbeauftragten ist vielfältig. Neben seiner Beratungsfunktion kümmert er sich um die Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann neben einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus auch zu einer positiven Bewertung bei der Prämiengestaltung einer Feuerversicherung führen.Dieser Lehrgang befähigt angehende Brandschutzbeauftragte, ihre Tätigkeit im Bereich des baulichen und organisatorischen Brandschutzes rechtssicher wahrnehmen zu können.

Dauer

4 Tage,  jeweils ab 09:00 Uhr

Abschluss

Zertifikat

Ort

Remscheid

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
  • Teilnehmerbegrenzung für individuelles Lernen
  • Sie absolvieren einen Lehrgang in einem ISO-zertifizierten Unternehmen

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Feuerwehrleute, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter, die den Brandschutz organisieren sollen, Ingenieure, Architekten.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherern
  • Abschlussprüfung

Bitte melden Sie sich für Teil 1 und Teil 2 zu dem jeweils von Ihnen gewünschten Termin an.
Alle Teile enden am letzten Seminartag gegen 12:00 h.

Die achttägige (auf zwei Wochen verteilte) Brandschutzbeauftragten-Ausbildung mit 64 Unterrichtseinheiten, je 45 Minuten, entspricht den Anforderungen der DGUV Information 205-003 sowie den Richtlinien vfdb 12-09/01:2014-11 (03) und VdS 3111.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann je nach Vorbildung auch als verkürzte Schulung mit 34 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Nur bei entsprechender Vorbildung kann eine Teilnahme an der Prüfung erfolgen.

Teilnehmerkreis:
Teilnehmer der Vollausbildung (64 UE) müssen mindestens eine abgeschlossene technische Berufsausbildung besitzen, oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Bereich nachweisen können. Idealerweise besitzen Sie Grundkenntnisse in der Arbeitssicherheit oder im Brandschutz. Ebenso können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte mit entsprechenden Nachweisen teilnehmen. Zum Abschluss der ersten Woche wird eine Zwischenprüfung abgehalten.
Teilnehmer der verkürzten Ausbildung (34 UE) bezieht sich auf aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer, oder Personen die eine vergleichbare Ausbildung nachweisen können. Teilnehmer die nur die Prüfung absolvieren möchten, müssen mindestens eine gleichwertige Ausbildung nachweisen können. Im Einzelfall wird die Prüfungskommission über die Zulassung zur Prüfung entscheiden. Sprechen Sie uns an.

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