Ausbildung zur Befähigten Person
Ausbildung zur Befähigten Person gem. BetrSichV
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer Fassung vom 01.06.2015 umfasst erstmalig die Anforderungen an die Befähigte Person. Diese waren zuvor in der technischen Regel TRBS 1203 geregelt. Mit der Aufnahme der Anforderungen in die Betriebs-sicherheitsverordnung werden diese damit rechtsverbindlich. Aus diesem Grunde wird die befähigte Person separat ausgebildet. Als ISO-zertifiziertes Unternehmen kommt Jockel dieser Anforderung nach. Terminlich liegt die Schulung so, dass Sie diese mit der Sachkunde fahrbare Geräte verbinden können.
Die befähigte Person nach BetrSichV § 2 (6) in Verbindung mit für den Bereich Feuerlöscher anzuwendenden Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 prüft Druckbehälter und deren drucktragende Ausrüstungsteile auf ihre Betriebssicherheit, um Druckgefährdungen zu vermeiden.
Voraussetzung:
Gem. BetrSichV muss eine mindestens 1-jährige Tätigkeit im Bereich "Instandhaltung Feuerlöscher" vorliegen. Demzufolge kann die Ausbildung zur befähigten Person frühestens 9 Monate nach abgeschlossenen Ausbildung zum Sachkundigen erfolgen.
Inhalte
- Gesetze, Verordnungen und Regeln
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Prüfung von Druckbehältern
- Druckgeräterichtlinie PED
- Ortsbewegliche Druckgeräte TPED
- Abschlussprüfung
Ausbildung zur befähigten Person
Termine |
18.01.2021 |
Abschluss |
Zertifikat |
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Ihr Nutzen |
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Anmeldung
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