FAQ’s zum Verbot der PFOA im Juli 2020

Wir als Brandschutzspezialisten haben festgestellt, dass das Verbot sehr viele Fragen aufgeworfen hat. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir gesammelt und möchten nun einmal aufzeigen was unsere Kunden beschäftigt. Mit diesem FAQ möchten wir für mehr Sicherheit und Transparenz um das Verbot von PFOA in Löschschäumen sorgen.

Mehr zum Verbot 

Was bedeutet das Verbot?

Das Verbot von PFOA richtet sich in erster Linie an die Löschmittelhersteller und legt entsprechend einen Grenzwert fest. Dieser max. einzuhaltende Grenzwert beträgt 25ppb PFOA (0,025mg/kg). In Bezug auf die kommunizierten Fristen und die im Amtsblatt der Europäischen Union, VERORDNUNG (EU) 2019/1021, möchten wir den Termin, ab wann die Verordnung in der Praxis greift präzisieren: 

Im Falle, dass die Freisetzung von PFOA-haltigen Stoffen bei trag- und fahrbaren Feuerlöschern aufgefangen werden kann (somit weder im Erdreich versickern oder in eine Kanalisation läuft), kann auch der Feuerlöscher für alle Löschmittel, die vor dem 04.07.2020 in Verkehr gebracht wurden, weiter betrieben werden. Sollte dies nicht gewährleistet werden, so sind diese ab dem 01.01.2023 nicht zulässig.

Mehr zum Verbot des UBA 

Wir verweisen auf eine ordnungsgemäße Entsorgung, ausschließlich über entsprechende Entsorgungs-Fachbetriebe.

Was sind PFOA?

Per-Fluor-Oktan-Säure ist ein Stoff, welcher der PFAS-Familie angehört und sich in sogenannter C8-Chemie wiederfindet und somit ebenfalls in Löschschäumen. Diese Schäume wurden von renommierten deutschen Feuerlöschgeräte-Herstellern zwischen 2009/2011 ausnahmslos von sogenannten „hochreinen“ C6-Schäumen ersetzt.

Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen bilden die Familie aus halogenisierten Fluortensiden, die in verschiedenen Industrien Anwendung findet, wie z. B. Funktionskleidung, Oberflächenbeschichtungen, Farbe und Lacken sowie in Schaumlöschmitteln. Viele Stoffe aus der Familie, wie z. B. PFOS und PFOA sind mittlerweile verboten. Viele andere Stoffe aus der PFAS-Familie gelten als besorgniserregend und werden wahrscheinlich weiter reguliert werden.

Hier geht es zu unserer Informationsseite zum Thema PFAS Verbot bei Feuerlöschern 

Sind die fluorfreien Löscher in der Anwendung gefährlich?

Jockel fluor- und lösungsmittelfreie Feuerlöscher sind in der Handhabung und Nutzung genauso zu verwenden wie andere herkömmliche Schaumlöscher. Die fluorfreien Jockel „GREEN“-Schaumfeuerlöscher sind einfach und intuitiv zu handhaben, sodass auch ein (jede/r) Laie diese Löscher ohne weiteres einsetzen kann. Des Weiteren sind die fluorfreien Jockel-Schaumlöscher so konzipiert, dass sie gegenüber anderen gewöhnlichen Löschern eine vergleichbar hohe Löschleistung aufweisen. Für den Anwender bedeutet das eine gleichbleibende Löscheffizienz zum erfolgreichen Löschen von Entstehungsbränden. Die im Bestand stehenden Feuerlöscher können somit unkompliziert gegen fluorfreie Feuerlöscher ausgetauscht werden, ohne jegliche Löschleistungseinbußen. Wir empfehlen in dem Zusammenhang immer eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung anzupassen oder zu erstellen. 

Es gibt aktuell große Verunsicherung und leider auch oft Halbwissen am Markt. Bei Klärungsbedarf sowie allgemeinen Fragen wenden Sie sich an renommierte Hersteller von Feuerlöschgeräten oder Löschmitteln sowie den Verband bvbf.

Was ist C6-Chemie?

C6-Chemie ist der aktuelle Stand der Technik, um effizient Brände zu löschen und die mit dem Brand verbundene Umweltbelastung schnell einzudämmen. Diese Feuerlöscher sind legitimiert und dürfen ohne Einschränkung zum Einsatz kommen. Diese finden sich bei Jockel Schaumfeuerlöschern mit dem BIO-Label. Allerdings ist die gesamte PFAS Familie als besorgniserregend eingestuft, so dass langfristig weitere Regulierungen sehr wahrscheinlich sind. Dies sieht u. a. auch die Gesetzesgrundlage des europäischen Green Deals vor, die insbesondere das Inverkehrbringen von persistenten Stoffen (PFAS im Allgemeinen sind persistent) regeln wird.

Welche nachhaltigen Optionen gibt es?

Bei der Wahl des richtigen Schaumlöschmittels ist eine langfristige Betrachtung durchaus sinnvoll und wirtschaftlich. Wir empfehlen in der Entscheidungsfindung alternative, nachhaltige Schäume in Betracht zu ziehen. JOCKEL regt hierzu das Konzept GREEN GENERATION an, bei dem die gesamtheitliche Betrachtung über eine Gefährdungsbeurteilung Löschmittel beim Einsatz von B-Brand Risikopotenzialen empfohlen wird. Demnach sind auch empfehlenswert: Hochleistungs-Wasserlöscher, Wassernebellöscher und fluorfreie Schaumlöscher, zur Vermeidung der Austragung von schädlichen oder zumindest besorgniserregenden Stoffen.

Mehr Erfahren…

Wo geht die Entwicklung hin?

Ein klarer Trend ist im Bereich der Nachhaltigkeit zu erkennen, da sich eine Reglementierung durch ständig weiter entwickelte Analyseverfahren, abzeichnet. Im Sinne der Förderung dieser Nachhaltigkeit hat Jockel Maßstäbe mit den fluorfreien Alternativen gesetzt.

Sind Schaummittel in Feuerlöschern verboten?

Der heutige Stand der Technik sieht C6-Schaumlöschmittel vor. Seit März 2016 bietet Jockel nachhaltige fluorfreie Alternativen. 

Was ist der „Green Deal“ ?

Zum „Green Deal“

Gibt es Jockel Schaum Feuerlöscher älteren Baudatums, die aufgrund der PFOA Konzentration > 0,025 mg/kg im Löschmittel nicht mehr oder nur unter Auflagen weiterverwendet werden dürfen? Wenn ja, um welche Geräte handelt es sich?

Antwort:

Der Feuerlöscher ist eine wartungsbedürftige Anlage, die einer wiederkehrenden Instandhaltung unterliegt. Mit dieser Instandhaltung ist zum einen die Funktionalität und Sicherheit des Löschgerätes zu gewährleisten, aber auch der Stand der Technik in dem Fall durch den Löschmitteltausch auf den Stand einer C6-Chemie. Bedeutet, dass unter der Prämisse, dass JOCKEL 

trag- und fahrbare Feuerlöscher entsprechend den geltenden Vorschriften alle 2 Jahre ordnungsgemäß gewartet wurden, davon ausgegangen werden kann, dass sich keine Geräte mehr im Umlauf befinden dürften, welches nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.

Begründung:

Seit spätestens 2010 setzen wir nur noch Schaummittel ein, welches unter dem Grenzwert liegt und somit ohne Einschränkung zur Brandbekämpfung eingesetzt werden darf. Da die maximale Nutzungsdauer der Schaumlöschmittel bei 6 bzw. 8 Jahren liegt, musste auch bei älteren Geräten, bei denen noch ein Löschmittel mit zu hohem PFOA Anteil verwendet wurde, das Löschmittel längst erneuert werden. Mit dem Löschmitteltausch erfolgte dann durch die Neufüllung automatisch eine Umstellung auf ein Schaumlöschmittel, welches den aktuellen Anforderungen entspricht. Dieses muss auch zu erkennen sein an der Änderung der Löschmittelangabe (Name bzw. Zulassungs-/Anerkennungs- oder Konformitätsbestätigungs-Nr.) im Beschriftungsbild (Löschmittelaufkleber). Daher müssen wir davon ausgehen, dass die im Markt befindlichen Jockel Geräte alle den zurzeit geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen und uneingeschränkt zur Brandbekämpfung eingesetzt werden dürfen.

Zur Auflistung

* Diese Regulierungen beziehen sich auf die in Deutschland geltenden Gesetze, Abweichungen zu anderen EU-Mitgliedsländern sind möglich.

Verweis auf weiterführende Links:

www.jockel.de

Umweltbundesamt

BFR Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. 

Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration 

Europäischer Green Deal

Ergänzende FAQ ́s

FAQ´s zum Thema PFOA

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